1983 wurde das Parlamentarische Patenschafts-Programm aus Anlass des 300. Jahrestages der ersten deutschen Einwanderung gemeinsam vom Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika und dem Deutschen Bundestag beschlossen. Dieses Austauschprogramm soll der jungen Generation in beiden Ländern die Bedeutung freundschaftlicher Zusammenarbeit, die auf gemeinsamen politischen und kulturellen Wertvorstellungen beruht, vermitteln.
Allgemeines
Schülern/Schülerinnen und jungen Berufstätigen wird durch ein Stipendium ein einjähriger Aufenthalt in den USA ermöglicht.
Bundesweit stehen voraussichtlich 350 Stipendien für Schüler/innen und Berufstätige zur Verfügung. Es kann nicht gewährleistet werden, dass in jedem Wahlkreis ein Stipendium an eine Schülerin/einen Schüler vergeben werden kann.
Stipendium
Das Stipendium umfasst unter anderem. die Reise- und Programmkosten sowie die notwendigen Versicherungskosten, nicht aber das Taschengeld. Fahrtkosten zu den Auswahlgesprächen werden nicht erstattet. Die Gespräche sollten deshalb möglichst in Wohnortnähe stattfinden.
Verlauf des Aufenthaltes - was erwartet die Jugendlichen?
Schülerinnen und Schüler leben in Gastfamilien und besuchen für die Dauer eines Schuljahres eine amerikanische High School. Für junge Berufstätige sieht das Programm den Unterricht an einem Community College oder einer vergleichbaren Bildungsstätte vor. Ferner wird ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb absolviert. Die Teilnehmer können auch selbst Praktikantenplätze in den USA vorschlagen.
Was wird von den Jugendlichen erwartet?
Der Deutsche Bundestag erwartet, dass die Stipendiaten als junge "Botschafter" ihres Landes einen dauerhaften Beitrag zu einer besseren Verständigung zwischen jungen Deutschen und Amerikanern leisten. (Quelle: www.bundestag.de)
Für das Programmjahr 2010/2011 können Sie ab Mai 2009 bewerben.
Bewerbungsschluss ist der 04. September 2009.
Schüler/innen
mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und guten Schulleistungen; die Schüler/innen müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (31.7.2010) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein (Geburtstage vom 1.8.1992 bis 31.7.1995)
Junge Berufstätige / Auszubildende
mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise (31.7.2010) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und mindestens 16, aber höchstens 24 Jahre alt sind (Geburtstage vom 1.8.1985 bis 31.7.1994); teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst sowie ein geleistetes freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr erhöhen die obere Altersgrenze entsprechend.