Kompaktinfo
Aktuelle Gesetze und wichtige Änderungen zum 1. Juli 2009
SPD setzt konkrete Hilfen für Bürger und Unternehmen durch
01.07.2009 -
Wichtige Maßnahmen, die zum 1. Juli 2009 in Kraft treten:
- Neue Ausgestaltung der Kurzarbeit
- Senkung der Krankenkassenbeiträge
- Erhöhung der Renten um ca. 2,5 Prozent
- Erhöhung der Regelsätze beim Arbeitslosengeld II
- Zusätzlicher Regelsatz für Kinder von Arbeitslosgengeld-II-Empfängern
- Reform der Kfz-Steuer
Wir kämpfen in der Krise um jeden Arbeits- und Ausbildungsplatz
Neue Ausgestaltung der Kurzarbeit
Mit der Kurzarbeit haben wir bis heute viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Arbeit gehalten. Darum wird dieses Instrument weiter verbessert und noch attraktiver gemacht.
Betriebe, die die Kurzarbeit nutzen, werden ab dem siebten Monat der Kurzarbeit vollständig von den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet.
Verlängerung der Kurzarbeit
Bereits Anfang Juni ist die Verlängerung der Kurzarbeit in Kraft getreten. Jetzt ist es möglich, 24 Monate statt bisher 18 Monate Kurzarbeitergeld zu beziehen.
Schutzschirm für Ausbildung
Der Ausbildungsbonus wird ausgeweitet und sichert Ausbildung auch in der Krise. Da die Krise gerade junge Menschen besonders hart trifft, wird der Ausbildungsbonus den aktuellen Bedürfnissen der Auszubildenden angepasst. Wenn ein Jugendlicher seine Ausbildung bei einem Unternehmen begonnen hat, das während der Ausbildung insolvent wird, wird der Ausbildungsbonus nun auch gezahlt, wenn ein Arbeitgeber ihm die Möglichkeit gibt, seine begonnene Ausbildung weiterzuführen (Tritt voraussichtlich Mitte Juli in Kraft).
Wir sorgen für mehr Verantwortung in der Wirtschaft
Managergehälter werden begrenzt
Wir schaffen eine deutlichere Angemessenheit von Managergehältern. Ihre Gehälter werden sich mehr am langfristigen und nachhaltigen Erfolg des Unternehmens orientieren müssen. Das Einlösen von Aktienoptionen soll erst nach vier Jahren nicht nach zwei Jahren möglich sein. Die Regeln für eine nachträgliche Kürzung von Vorstandsbezügen in Fällen einer erheblichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens werden verschärft. Über Vorstandsgehälter muss in Zukunft der gesamte Aufsichtsrat entscheiden, nicht mehr nur Ausschüsse des Aufsichtsrates. Bei Haftungsansprüchen in einem Schadensfall gibt es einen Selbstbehalt/Selbstbeteiligung der Manager; mindestens 10 Prozent des Schadens, höchstens das Anderthalbfache des Jahresfestgehalts müssen sie selbst tragen. Die Haftungsbedingungen für Aufsichtsräte bei Festlegung von unangemessenen Vorstandsgehältern werden verschärft.
Was zu tun bleibt
Die Union hat sich aber notwendigen weitergehenden Regelungen verweigert. Dazu gehören die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorstandsbezügen- und Abfindungen und die Festschreibung im Aktienrecht, dass zum Wohl eines Unternehmens nicht nur das Wohl des Unternehmens selbst, seiner Mitarbeiter und Aktionäre gehört, sondern auch das Wohl der Allgemeinheit.
Wir sorgen für verlässliche Renten
Rentenerhöhung
Zum 1. Juli werden die Renten der Rentnerinnen und Rentner um 2,5 Prozent steigen. Für die Rentnerinnen und Rentner im Westen bedeutet das ein Plus von 2,41 Prozent, im Osten von 3,38 Prozent. Das zeigt: Auf die gesetzliche Rente ist Verlass.
Sicherung stabiler Renten
Um das Vertrauen in die gesetzliche Rente auch in wirtschaftlichen Krisenzeiten zu sichern, haben wir gehandelt und die Schutzklausel in der Rentenformel ausgeweitet. Rentenkürzungen werden damit ausgeschlossen. Ausbleibende Rentenkürzungen würden mit zukünftigen Rentenerhöhungen verrechnet. So erreichen wir Stabilität ohne zusätzliche Belastungen für die Versicherten und Steuerzahler.
Wir geben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Familien mehr finanzielle Spielräume
Senkung der Krankenkassenbeiträge
Zum 1. Juli 2009 werden die Krankenkassenbeiträge von 15,5 auf 14,9 Prozent gesenkt. Davon profitieren sowohl die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die Unternehmen (Bestandteil Konjunkturpaket II).
Steuerliche Abzugsfähigkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Ab 1. Januar 2010 werden die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von gesetzlich und privat Versicherten von der Steuer freigestellt. Per Saldo ergibt sich eine steuerliche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von mehr als 9 Milliarden Euro in 2010.
Schulbedarfspaket
Mit Beginn des neuen Schuljahres gibt es für Bedürftige ein Schulbedarfspaket. Künftig gibt es 100 Euro pro Schuljahr für Schülerinnen und Schüler deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen. Die SPD hat gegen die Union durchgesetzt, dass das Paket auch über die 10. Klasse hinaus, einschließlich Berufsschulen, und auch für Kinderzuschlagsberechtigte gilt.
Verbesserung der Rahmenfrist bei kurz befristet Beschäftigten – Hilfe für Kultur- und Medienschaffende
Mit dem Beschluss zum sog. Rahmenfristproblem bei kurz befristet Beschäftigten wird die soziale Absicherung für Menschen, die insbesondere in den Bereichen Kultur, Medien und Film arbeiten, verbessert. Durch die Neuregelung ist nun bereits nach sechs Monaten Beitragszeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld möglich. Bisher waren zwölf Monate innerhalb der geltenden zweijährigen Rahmenfrist erforderlich. Wichtigste Voraussetzung dafür ist die Gehaltsobergrenze von 30.240 Euro im Jahr. Von der Neuregelung profitieren überwiegend diejenigen, die Arbeitsverhältnisse von bis zu sechs Wochen nachweisen können und damit besonders kurz befristet beschäftigt sind (Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates am 10.7. Tritt dann voraussichtlich zum 1.8. in Kraft).
Zusätzlicher Kinderregelsatz
Die Regelsätze für 6- bis 13-jährige Kinder von Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld II werden ab dem 1. Juli 2009 befristet bis zum 31.12.2011 auf 70 Prozent erhöht.
Erhöhung der Regelsätze beim Arbeitslosengeld II
Zum 1. Juli werden die Regelsätze für die Bezieherinnen und Bezieher des Arbeitslosengeldes II angepasst. Dies führt zu einer Erhöhung um 2,5 Prozent. Insgesamt beträgt der Regelsatz dann 359
Euro monatlich zusätzlich zur Warmmiete.
Wir ermöglichen Erleichterungen für die Wirtschaft in der Krise
Weiterentwicklung der Unternehmenssteuerreform
Die 2008 beschlossene Unternehmenssteuerreform wird an die Krisensituation angepasst. Wir werden bestehende steuerliche Freigrenzen für mittelständige Unternehmen befristet bis 2010 ausweiten (bei der sogenannten Zinsschranke), um den Unternehmen in der Krise neue Spielräume zu geben. Darüber hinaus werden wir die steuerlichen Regelungen im Rahmen von Verlustvorträgen verbessern, um zu verhindern, dass Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten kommen. Diese steuerliche Verbesserung für die Unternehmen wird jedoch an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt.
Verbesserungen bei der Umsatzsteuer
Wir werden die Regelungen zur so genannten „Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer“ für kleine und mittlere Unternehmen über 2009 hinaus verlängern (vom 1. Juli bis 31. Dezember 2010 ) und eine neue Obergrenze für Westdeutschland einführen. Künftig sollen Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 500.000 Euro (Die Grenze galt bisher schon in Ostdeutschland, für Westdeutschland liegt sie bisher bei 250.000 Euro) die Umsatzsteuer bei Lieferungen und Leistungen erst dann an den Fiskus entrichten, wenn ihre Rechnungen auch tatsächlich
bezahlt sind. Das schafft mehr Sicherheit.
Wir sorgen für mehr Sicherheit
Verschärfung des Waffenrechts
Die SPD hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass in Deutschland eines der restriktivsten Waffenrechte der Welt gilt. Ab jetzt müssen Waffenbesitzer auch mit verdachtsunabhängigen Kontrollen rechnen, bei denen überprüft wird, ob sie die hohen Standards erfüllen, die an die private Aufbewahrung von Waffen geknüpft sind. Werden hier Verstöße festgestellt, drohen ihnen härtere Strafen als bisher. Für Besitzer von illegalen Waffen wird eine bis Ende 2009 befristete Amnestieregelung eingeführt, damit sie ihre Waffen zurückgeben können, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Zudem wird die SPD-Forderung nach einem nationalen Waffenregister umgesetzt.
Ein Verbot großkalibriger Waffen im Schießsport haben CDU/CSU verhindert. Jedoch sieht das Gesetz jetzt vor, dass die Altersgrenze, ab der Jugendliche mit Großkaliber-Waffen schießen dürfen, von derzeit 14 Jahren auf 18 Jahre angehoben wird. Das zwischenzeitlich diskutierte Paintball-Verbot ist aus dem Gesetzentwurf wieder gestrichen worden.
Kampf gegen Kinderpornografie
Mit diesem Gesetz leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet besser als heute zu bekämpfen. Entgegen den Vorstellungen von Ursula von der Leyen, haben wir eine rechtsstaatlich klare Regelung durchgesetzt. Es gilt jetzt „Löschen vor Sperren“: Zuerst muss alles getan werden, dass kinderpornografische Internetseite aus dem Netz gelöscht werden. Erst wenn das nicht möglich ist, wird es eine Sperrung der Seite geben. Die Regelung ist rein präventiv, transparent und bietet umfassende Rechtsschutzmöglichkeiten. Sie entspricht in nahezu allen Punkten dem Beschluss des Parteivorstandes vom 13. Juni 2009.
Wir sorgen für mehr Nachhaltigkeit
Naturschutzrecht und Wasserrecht
Nur durch den Druck der SPD ist es gelungen eine Zersplitterung des Natur- und Wasserrechts in 16 Ländergesetze zu vermeiden. Verabschiedet wurden nun Teile des ursprünglich geplanten Umweltgesetzbuchs, das Horst Seehofer mit seiner Klientelpolitik zu Fall gebracht hatte. Strittig war dabei die Regelung zur Ausgleichszahlung bei Schädigung der Natur. Wir konnten den Vorrang der Realkompensation beibehalten. Das heißt, wer die Natur schädigt,
muss dies auch in natura wieder ausgleichen. Geldzahlungen kommen nur in Betracht, wenn dies nicht möglich ist. Auch im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten wir die von der Union geforderten Beschneidungen abwehren.
Reform der Kfz-Steuer
Zum 1.7.2009 wird die mit dem Konjunkturprogramm II beschlossene Reform der Kfz-Steuer in Kraft treten. Die hubraumbezogene Kfz-Steuer wird stärker auf einen schadstofforientierten Tarif umgestellt. Gleichzeitig wird die Entwicklung von umweltfreundlichen Motoren stärker gefördert. Zeitgleich mit der Neuregelung der Kfz-Steuer gehen die Ertrags- und Verwaltungskompetenz für diese Steuer verfassungsrechtlich geregelt von den Ländern auf den Bund über.
Weitere Gesetze
Patientenverfügung
Der Bundestag hat den – auch von der Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion unterstützten – Vorschlag von Joachim Stünker (SPD) für eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügung beschlossen.
Künftig werden die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt. Mit einer Patientenverfügung soll dem Arzt der Wille eines Patienten vermittelt werden, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern kann. Oberstes Gebot ist dabei die Achtung des Patientenwillens. Vor allem jene, die bereits eine Patientenverfügung haben, können sich jetzt in Zukunft darauf verlassen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gerade in einer Phase schwerer Krankheit beachtet wird.
Nach jahrelangem Ringen ist es damit endlich gelungen, die Patientenverfügung gesetzlich zu verankern und damit die berechtigten Erwartungen von Millionen Bürgerinnen und Bürgern zu erfüllen. Damit besteht endlich Rechtssicherheit für über 8 Millionen Menschen.
Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs
Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung können künftig von ihnen beschäftigte Pflegekräfte bei einer stationären Behandlung mitnehmen.
Pflegebedürftige mit Behinderung haben sehr spezielle und individuelle Pflegebedarfe. Sie sind deshalb auf Pflegekräfte angewiesen, die diese Bedürfnisse genau kennen. Damit ist gewährleistet, dass keine notwendigen Pflegemaßnahmen unterbleiben, die meist nur von diesen Personen zusätzlich erbracht werden können.